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Korruption, Veruntreuung, Missbrauch und Verluste melden - das "Compliance Office" steht Ihnen zu Diensten

Auftrag

Das Compliance Office der DEZA ist beauftragt, interne und externe Meldungen über Korruptions- und Missbrauchsfälle in von der DEZA finanzierten Aktivitäten entgegen zu nehmen. Meldungen können vom Compliance Office vertraulich behandelt werden, wenn dies gewünscht wird (d.h. nur Strafverfolgungsbehörden können die Herausgabe verlangen).

Wo kann ich mich melden?

Sie wählen die Kontaktart aus den nachstehenden Möglichkeiten aus:


Welche Details melde ich?

Wenn Sie einen Verdacht melden, umschreiben Sie diesen bitte so präzise wie möglich, um die Untersuchungen der DEZA zu erleichtern.

Ihre Angaben sollten möglichst folgende Punkte abdecken:

Was kann gemeldet werden?

falls DEZA eigene oder von der DEZA finanzierte Programme/Projekte davon betroffen sind.

Wir sind auf Ihre Mithilfe und Information angewiesen um korrigierend eingreifen, und die Konsequenzen ziehen zu können. Dies hilft Verluste zu vermeiden und soll dazu beitragen, dass die DEZA Mittel nur ordnungsgemäss, zweckmässig und zielkonform eingesetzt werden.


Konsequenzen

Werden Korruptions- oder Missbrauchsfälle durch die Untersuchung bestätigt, sind die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Die Sektion für Rechtsfragen der DEZA klärt ab, ob und wie ein Verfahren bei den zuständigen Behörden eingeleitet werden kann.

Die DEZA wird gegen korrupte Mitarbeitende disziplinarische Massnahmen bis hin zur Entlassung ergreifen. Je nach Schwere der Übertretung können auch strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden (Strafverfolgungsbehörden können, gemäss schweizerischem Recht, vom Compliance Office die Herausgabe der vertraulich behandelten Daten verlangen).

Bei Übertreten von Vorschriften, bei Missachten von Vertragsbestimmungen sowie bei offensichtlichem Missbrauch von DEZA Ressourcen durch Partnerorganisationen nimmt sich die DEZA das Recht, betroffene Projekte oder Programme zu ändern oder sogar zu schliessen. Auch strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

Vorausgesetzt die Meldung wurde in gutem Glauben gemacht, aber es handelt sich nur um ein Missverständnis, ist dies kein Problem. Wenn aber wissentlich und böswillig unwahre Angaben gemacht werden, kann die vertrauliche Behandlung der Angaben durch das Compliance Office nicht gewährleistet werden.