Korruption, Veruntreuung, Missbrauch und Verluste melden - das "Compliance Office" steht Ihnen zu Diensten
Auftrag
Das Compliance Office der DEZA ist beauftragt, interne und externe Meldungen über Korruptions- und Missbrauchsfälle in von der DEZA finanzierten Aktivitäten entgegen zu nehmen. Meldungen können
vom Compliance Office vertraulich behandelt werden, wenn dies gewünscht wird (d.h. nur Strafverfolgungsbehörden können die Herausgabe verlangen).
Wo kann ich mich melden?
Sie wählen die Kontaktart aus den nachstehenden Möglichkeiten aus:
- per e-Mail: compliance@deza.admin.ch
- schriftlich an: DEZA, Compliance,
Freiburgstrasse 130,
CH-3003 Bern - per Telefon +41 31 325 92 54 (Sprachen e, f, d)
- per Fax +41 31 324 00 16
Welche Details melde ich?
Wenn Sie einen Verdacht melden, umschreiben Sie diesen bitte so präzise wie möglich, um die Untersuchungen der DEZA zu erleichtern.
Ihre Angaben sollten möglichst folgende Punkte abdecken:
- Welche Art von Fehlverhalten (s. oben) betrifft es?
- Wann, wo und in welchem Projekt/Programm ist es geschehen?
- Wie genau ist die verdächtigte Person oder Firma vorgegangen?
- Weshalb denken Sie war dieses Vorgehen unehrlich, unsauber, illegal?
- Auf welchen Betrag schätzen Sie den finanziellen Schaden?
- Welche Dokumente oder Aussagen bestätigen die Vorwürfe?
- Gibt es andere Zeugen, die diesen Verdacht bestätigen könnten?
Was kann gemeldet werden?
- Aktiv oder passiv bestechen (Bestechen oder sich bestechen lassen)
- Annehmen oder anbieten von Geschenken und Unterhaltungsangeboten
- Gewähren oder annehmen eines ungebührlichen Vorteils (Nepotismus, unberechtigter Einfluss)
- Interessenkonflikte
- Unfairer Umgang mit Dritten (rechtswidrige Rabatte, Schmiergelder, "unter der Hand"-Zahlungen, Bezahlen von Mittelspersonen, betrügerische Abrede oder Zwang, etc.)
- Betrug, Arglist, Schwindel (bei der Ausführung von Projekten, bei der Berichterstattung und Auskunftserteilung an Revisoren, Evaluatoren etc., Preisschwindel und –Manipulation, unerlaubter und mangelhafter Produkteinsatz, Falschbuchungen, Missbrauch, etc.)
- Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, Beeinträchtigung der Interessen der DEZA, etc.
falls DEZA eigene oder von der DEZA finanzierte Programme/Projekte davon betroffen sind.
Wir sind auf Ihre Mithilfe und Information angewiesen um korrigierend eingreifen, und die Konsequenzen ziehen zu können. Dies hilft Verluste zu vermeiden und soll dazu beitragen, dass die DEZA Mittel nur ordnungsgemäss, zweckmässig und zielkonform eingesetzt werden.
Konsequenzen
Werden Korruptions- oder Missbrauchsfälle durch die Untersuchung bestätigt, sind die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Die Sektion für Rechtsfragen der DEZA klärt ab, ob und wie
ein Verfahren bei den zuständigen Behörden eingeleitet werden kann.
Die DEZA wird gegen korrupte Mitarbeitende disziplinarische Massnahmen bis hin zur Entlassung ergreifen. Je nach Schwere der Übertretung können auch strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden (Strafverfolgungsbehörden können, gemäss schweizerischem Recht, vom Compliance Office die Herausgabe der vertraulich behandelten Daten verlangen).
Bei Übertreten von Vorschriften, bei Missachten von Vertragsbestimmungen sowie bei offensichtlichem Missbrauch von DEZA Ressourcen durch Partnerorganisationen nimmt sich die DEZA das Recht, betroffene Projekte oder Programme zu ändern oder sogar zu schliessen. Auch strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Vorausgesetzt die Meldung wurde in gutem Glauben gemacht, aber es handelt sich nur um ein Missverständnis, ist dies kein Problem. Wenn aber wissentlich und böswillig unwahre Angaben gemacht werden, kann die vertrauliche Behandlung der Angaben durch das Compliance Office nicht gewährleistet werden.