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Bewerbungen von Personen ohne Schweizer Bürgerrecht
Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten
Die DEZA kann auch Bürger und Bürgerinnen aus EU-Staaten anstellen, die sich auf konkrete Stellenausschreibungen bewerben. Neben dem Bewerbungsablauf müssen zudem folgende Bestimmungen beachtet werden:
A. Für Bewerbungen von Staatsangehörigen aus den alten EU-15-Staaten (inklusive Malta und Zypern) sowie aus den EFTA-Staaten gelten folgende Bedingungen:
- Bei gleicher Qualifikation werden BewerberInnen aus einem dieser Staaten gleich wie SchweizerInnen behandelt.
B. Für Bewerbungen von Staatsangehörigen aus den „neuen“ EU-10-Staaten (ohne Malta und Zypern) gelten folgende Bedingungen:
- Falls sich auf eine ausgeschriebene Stelle geeignete Kandidaturen von Schweizer BürgerInnen mit einem gleichwertigen Profil ergeben, so haben SchweizerInnen den Vorrang (Inländervorrang).
- Die Arbeits- resp. Aufenthaltsbewilligungen für BürgerInnen aus den neuen EU-10-Staaten sind bis im Jahr 2011 kontingentiert.
Bürgerinnen und Bürger aus nicht EU-Staaten
Auch für Staatsangehörige aus nicht EU-Staaten besteht die Möglichkeit, sich auf eine spezifische Stelle zu bewerben. Neben dem Bewerbungsablauf müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:
- BürgerInnen aus nicht EU-Staaten müssen in der Regel sehr gut qualifiziert sein (Hochschulabschluss) oder es muss in einem spezifischen Arbeitsbereich ein Mangel an inländischen, genügend gut qualifizierten Arbeitskräften herrschen.
- Weiter sollten BürgerInnen aus nicht EU-Staaten wenn möglich im Besitz einer Aufenthaltbewilligung C sein, um sich auf eine Stelle in der DEZA zu bewerben. Sind sich nicht im Besitz einer
Aufenthaltsbewilligung C, können sie sich grundsätzlich gleichwohl bewerben. Die DEZA wird jedoch nachweisen müssen, dass sich keine andere geeignete Person mit Schweizerbürgerrecht oder
Aufenthaltsbewilligung C unter den eingegangenen Bewerbungen befindet.