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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
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Personen ohne Schweizer Bürgerrecht
Die DEZA kann auch Personen anstellen, die nicht über das Schweizer-Bürgerrecht verfügen und die sich auf konkrete Stellenausschreibungen bewerben. Beachten Sie folgende Bestimmungen.
Anstellungs- und Arbeitsbedingungen

Anstellungs- und Arbeitsbedingungen

Die DEZA bietet ihren Mitarbeitenden neben interessanten Aufgabengebieten eine Reihe von attraktiven Arbeitsbedingungen wie Arbeiten in einem internationalen Umfeld, flexible Arbeitszeitmodelle, transparentes Lohnsystem, faire Sozialleistungen, Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Chancengleichheit und Mehrsprachigkeit.

Arbeitszeit und Ferien
Die DEZA bietet viele fortschrittliche Arbeitszeitformen auf der Basis der 42-Stundenwoche. Unsere Mitarbeitenden können aus einer breiten Palette von flexiblen Arbeitszeitmodellen auswählen. Teilzeitarbeit, Job-Sharing, Jahresarbeitszeit und Sabbaticals werden in der DEZA unterstützt und gefördert.

Die genaue Anzahl Ferientage richtet sich nach dem gewählten Arbeitszeitmodell und dem Lebensalter. Grundsätzlich haben 20- bis 49-jährige Mitarbeitende vier Ferienwochen pro Jahr, unter 20-jährige und Mitarbeitende zwischen 50 und 59 Jahren fünf Wochen. Ab dem 60. Altersjahr sind es sechs Wochen. Zu den Ferientagen kommen noch fünf so genannte „Ausgleichstage“ dazu, die aus einer nicht vollzogenen Arbeitszeitreduktion von 42 auf 41 Stunden pro Woche stammen. Je nach Auslandeinsatz und Alter wird noch eine bis zwei weitere Ferienwochen gewährt.


Lohn
Die DEZA gehört zur Bundesverwaltung und deshalb gilt bei uns auch das Lohnsystem des Bundes, das transparent ist und 38 Lohnklassen umfasst. Die Lohnklasse bei der Stellenausschreibung entspricht dem Höchstbetrag, der in der jeweiligen Funktion verdient werden kann. Die Anfangslöhne richten sich nach Ausbildung, Berufs- und Lebenserfahrung der Person. Die Entwicklung des Lohnes basiert auf der individuellen Leistung, die im jährlichen Mitarbeitendengespräch auf der Grundlage von Zielvereinbarungen beurteilt wird. Die Höhe des Anfangslohnes und die individuelle Leistung bestimmen, wie rasch der Höchstbetrag einer Lohnklasse erreicht wird. Ausserordentliche Leistungen können mit Prämien honoriert werden.
Der Grundlohn für DEZA-Mitarbeitende im Ausland entspricht demjenigen der Schweiz. Je nach Einsatzort werden besondere Zulagen ausgerichtet.


Sozialversicherungen
Die DEZA-Mitarbeitenden sind bei der PUBLICA, der Pensionskasse des Bundes, versichert. Die PUBLICA ist eine der führenden Pensionskassen der Schweiz. Der Vorsorgeplan beruhte bis 30.06.2008 auf dem Leistungsprimat und wechselte per 01.07.2008 zum Beitragsprimat.


Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ist der DEZA wichtig. Deshalb fördert und unterstützt sie ihre Mitarbeitenden bei ihren Aus- und Weiterbildungsaktivitäten. Neben dem DEZA-spezifischen Weiterbildungsangebot und dem Kursangebot des Eidgenössischen Personalamtes unterstützt die DEZA auch externe Weiterbildungsmassnahmen. Die Art und das Ausmass der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden richtet sich in erster Linie nach dem institutionellen Bedarf und der individuellen Laufbahn.