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Erweiterungsbeitrag

Weitere Informationen zum Beitrag der Schweiz an die erweiterte EU:
www.erweiterungsbeitrag.ch

Projekteingaben Erweiterungsbeitrag
Projekteingaben erfolgen ausschliesslich in den Partnerländern.  Übericht zum Verfahren zur Auswahl von Projekten und zur Vergabe von Aufträgen.
 Projektauswahl- und Auftragsvergabeverfahren

Auftrag der Ostzusammenarbeit

Der politische Umbruch stellt die ehemals sozialistischen Staaten bis heute vor gewaltige Herausforderungen. Einige Länder haben inzwischen den Systemwechsel zu Demokratie und Rechtsstaat geschafft und freie Märkte aufgebaut. Andere sind weiterhin auf die Hilfe der Schweiz und anderer Geber angewiesen.

Ziele der Ostzusammenarbeit
Die traditionelle Ostzusammenarbeit der Schweiz (Transitionshilfe) an ehemals sozialistische Länder in Osteuropa und Zentralasien verfolgt zwei Ziele:

Mit dem Erweiterungsbeitrag investiert die Schweiz in Stabilität und Wohlstand des erweiterten Europas und festigt damit die Beziehungen zur EU, zur wirtschaftlich und politisch bedeutendsten Partnerin der Schweiz.

Prinzipien der Ostzusammenarbeit
Bei der Transitionshilfe geht es im Kern um die Weitergabe von Fachwissen und moderner Worker_w.jpgTechnologie zur Unterstützung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen. Die Transition gilt als abgeschlossen, wenn die demokratischen Institutionen gefestigt sind und die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung gelegt ist.
Zwei Drittel der 150 bis 180 Millionen Franken, die die Schweiz jährlich für Transitionshilfe aufwendet, sind für Programme im Westbalkan bestimmt. Ein Drittel wird in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion eingesetzt.

Beim Erweiterungsbeitrag laufen parallel ein Projektauswahl- und Auftragsvergabeverfahren. Für die Projektauswahl können Projekte eingereicht werden, während für die Auftragsvergabe eine öffentliche Ausschreibung stattfindet. Die Aufteilung der Mittel geschieht nach einem exakt definierten Verteilschlüssel.

Der gesetzliche Auftrag

Die Ostzusammenarbeit ist integraler Bestandteil der Schweizer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik. Ihr Mandat basiert auf dem Bundesgesetz vom 1. Juni 2007 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Dieses Bundesgesetz ist sowohl die Grundlage für die Transitionshilfe an die Länder Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion, wie auch für den Erweiterungsbeitrag an die erweiterte EU.

Weiterführende Informationen und Dokumente