Weitere Informationen zum Beitrag der Schweiz an die erweiterte EU:
www.erweiterungsbeitrag.ch
Projekteingaben Erweiterungsbeitrag
Projekteingaben erfolgen ausschliesslich in den Partnerländern. Übericht zum Verfahren zur Auswahl von Projekten und zur Vergabe von Aufträgen.
Projektauswahl- und Auftragsvergabeverfahren
Auftrag der Ostzusammenarbeit
Der politische Umbruch stellt die ehemals sozialistischen Staaten bis heute vor gewaltige Herausforderungen. Einige Länder haben inzwischen den Systemwechsel zu Demokratie und Rechtsstaat geschafft und freie Märkte aufgebaut. Andere sind weiterhin auf die Hilfe der Schweiz und anderer Geber angewiesen.
Ziele der Ostzusammenarbeit
Die traditionelle Ostzusammenarbeit der Schweiz (Transitionshilfe) an ehemals sozialistische Länder in Osteuropa und Zentralasien verfolgt zwei Ziele:
- die Stärkung der Menschenrechte und der pluralistischen Demokratie durch den Aufbau rechtsstaatlicher und bürgernaher politischer Institutionen
- die Förderung einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen und schonendem Umgang mit den natürlichen Ressourcen beruht.
Mit dem Erweiterungsbeitrag investiert die Schweiz in Stabilität und Wohlstand des erweiterten Europas und festigt damit die Beziehungen zur EU, zur wirtschaftlich und politisch bedeutendsten Partnerin der Schweiz.
Prinzipien der Ostzusammenarbeit
Bei der Transitionshilfe geht es im Kern um die Weitergabe von Fachwissen und moderner
Technologie zur Unterstützung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen. Die Transition gilt als abgeschlossen,
wenn die demokratischen Institutionen gefestigt sind und die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung gelegt ist.
Zwei Drittel der 150 bis 180 Millionen Franken, die die Schweiz jährlich für Transitionshilfe aufwendet, sind für Programme im Westbalkan bestimmt. Ein Drittel wird in den Ländern der ehemaligen
Sowjetunion eingesetzt.
Beim Erweiterungsbeitrag laufen parallel ein Projektauswahl- und Auftragsvergabeverfahren. Für die Projektauswahl können Projekte eingereicht werden, während für die Auftragsvergabe eine
öffentliche Ausschreibung stattfindet. Die Aufteilung der Mittel geschieht nach einem exakt definierten Verteilschlüssel.
Der gesetzliche Auftrag
Die Ostzusammenarbeit ist integraler Bestandteil der Schweizer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik. Ihr Mandat basiert auf dem Bundesgesetz vom 1. Juni 2007 über die Zusammenarbeit mit den Staaten
Osteuropas. Dieses Bundesgesetz ist sowohl die Grundlage für die Transitionshilfe an die Länder Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion, wie auch für den Erweiterungsbeitrag an die erweiterte
EU.
Weiterführende Informationen und Dokumente
- Schweizer Ostzusammenarbeit
Unser Beitrag zu Stabilität und Wohlstand in Europa
Download (PDF, 1892 KB) : [de] [fr] [it]
Bestellen -
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c974_1.html -
SECO - Staatssekretariat für Wirtschaft
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklunghttp://www.seco-cooperation.admin.ch -
Aussenpolitischer Bericht
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/doc/publi/ppol.html - Rechtsgrundlagen