1863, durch Henry Dunant
Hauptsitz:
Genf
Organe:
Versammlung (oberstes Organ), Versammlungsrat (Organ der Versammlung, das im Rahmen der Befugnisse handelt, die ihm von der Versammlung übertragen werden) und Direktorat (ausführendes Organ)
Leitung:
Jakob Kellenberger, Präsident des IKRK; Yves Daccord, Generaldirektor
Personal:
rund 13,200 Mitarbeitende
Finanzierung:
Freiwillige Beiträge der Vertragsstaaten der Genfer Abkommen, der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und supranationaler Organisationen sowie von privaten Geldgebern und Stiftungen. Beiträge 2009: 1'099 Millionen Franken.
Schweizer Beitrag 2011:
110 Millionen Franken
Link:
www.cicr.org
Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
Als humanitäre, unparteiliche, neutrale und unabhängige Organisation hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) die Aufgabe, das Leben und die Würde der Opfer von Konflikten zu schützen und ihnen zu helfen. Aus dem IKRK sind die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie internationales humanitäres Völkerrecht hervorgegangen, insbesondere die Genfer Abkommen
| Hauptaufgaben des IKRK |
Das IKRK unterstützt weltweit Opfer von Kriegen und innerstaatlicher Gewalt. Der Auftrag des IKRK ist in zwei Dokumenten verankert:
- In den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 werden dem IKRK verschiedene Aufgaben – u.a. Gefangenenbesuche, Durchführung von Hilfseinsätzen, Familienzusammenführungen – während und nach Beendigung bewaffneter Konflikte übertragen.
- Die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sehen ähnliche Hilfe bei innerstaatlichen Konflikten vor.
Das IKRK leitet und koordiniert die internationale Hilfstätigkeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Konfliktsituationen. Es bemüht sich,
menschliches Leiden durch die Förderung und Stärkung des Rechts und der universellen humanitären Grundsätze zu verhindern. Das IKRK setzt sich ein für Gefangene, Verwundete und Kranke sowie für
Zivilpersonen, die von einem bewaffneten Konflikt betroffen sind.
Neben seiner operativen Tätigkeit bemüht sich das IKRK auch um die Weiterentwicklung des internationalen Rechts zur Regelung bewaffneter Konflikte mit dem Ziel eines besseren
Schutzes der nicht am Konflikt Beteiligten.
| Das IKRK und die Schweiz |
Das IKRK ist der wichtigste Partner des Bundes im Bereich der internationalen humanitären Hilfe. Als private, unabhängige Institution pflegt das IKRK seit jeher enge, privilegierte Verbindungen zum Bund, insbesondere bei der Ausarbeitung von internationalem humanitärem Völkerrecht. Der Bundesrat ist Depositar der Genfer Abkommen, weshalb die Schweiz international eine Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung des internationalen humanitären Völkerrechts wahrzunehmen hat.
Alle 18 Mitglieder der Versammlung des IKRK sind Schweizer Staatsangehörige. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IKRK werden jedoch international rekrutiert.
In den vergangenen 20 Jahren hat die Schweiz einen Drittel der für die humanitäre Hilfe gesprochenen Mittel dem IKRK überwiesen. 2011 belief sich der Beitrag der Schweiz auf insgesamt 110
Millionen Franken. Rund zwei Drittel des Schweizer Beitrags, 70 Millionen Franken, sind für Operationen des IKRK-Hauptsitzes bestimmt. Die Schweiz deckt fast 40% der gesamten Ausgaben des IKRK in
Genf.
2010 war die Schweiz nach den USA und der Europäischen Kommission der drittgrösste Geldgeber des IKRK. Pro Kopf ist die Schweiz der grösste Geldgeber.
Weiterführende Informationen und Dokumente
- Beitrag der Schweiz für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz IKRK
- 31. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz
- Offizieller Arbeitsbesuch des IKRK-Präsidenten Jakob Kellenberger in Bern
- Wenn die Natur aus den Fugen gerät, bedeutet vorsorgen auch heilen